Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

"Kinder wollen gesehen und gehört werden. Deshalb bieten wir innerhalb unserer Erziehungsbeistandschaften in erster Linie exklusive und aktive Zeit mit den Kindern und Jugendlichen an."

Wir wissen, dass viele Kinder-und Jugendliche nicht das Glück hatten, dass eine erwachsene Bezugspersonen ihnen genügend Zeit zum gemeinsamen Spielen gewidmet hat. Manchmal haben Flucht, Krankheit oder andere prekäre Lebensumstände dies verhindert.

Wir bieten daher innerhalb unserer Erziehungsbeistandschaften in erster Linie exklusive und aktive Qualitytime!

Denn wir wissen auch, dass Kinder- und Jugendliche nur dann Ratschläge und kluge Sprüche annehmen, wenn sie Vertrauen haben.

Und da helfen eben Taten mehr als Worte.